Beschluss Nr. G211/92 im Verfassungsgerichtshof, 21. Juni 1993

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Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung von Bestimmungen des Bgld TourismusG 1992 betreffend Tourismusförderungsbeiträge mangels Legitimation; Zumutbarkeit der Beschreitung des Verwaltungsrechtswegs

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Auszug


Beschluss Nr. G211/92 im Verfassungsgerichtshof, 21. Juni 1993

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.06.1993

Geschäftszahl

G211/92

Sammlungsnummer

13463

Leitsatz

Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung von Bestimmungen des Bgld TourismusG 1992 betreffend Tourismusförderungsbeiträge mangels Legitimation; Zumutbarkeit der Beschreitung des Verwaltungsrechtswegs

Spruch

Der Antrag wird zurückgewiesen.

Begründung

Begründung:

1. ...

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