Erkenntnis Nr. V43/92 im Verfassungsgerichtshof, 17. Juni 1993

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Zusammenfassung


Keine Gesetzwidrigkeit der Flächenwidmungsplanänderung von "Freiland und Bauland" in "Sonderfläche im Freiland - Gasthaus"; Zulässigkeit der Qualifizierung eines Gasthofes als standortgebundene Anlage; keine Beeinträchtigung privater Interessen Dritter durch neue Widmung

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Auszug


Erkenntnis Nr. V43/92 im Verfassungsgerichtshof, 17. Juni 1993

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.06.1993

Geschäftszahl

V43/92

Sammlungsnummer

13447

Leitsatz

Keine Gesetzwidrigkeit der Flächenwidmungsplanänderung von "Freiland und Bauland" in "Sonderfläche im Freiland - Gasthaus"; Zulässigkeit der Qualifizierung eines Gasthofes als standortgebundene Anlage; keine Beeinträchtigung privater Interessen Dritter durch neue Widmung

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