Erkenntnis Nr. B645/91 im Verfassungsgerichtshof, 15. Juni 1993

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Verletzung des Gleichheitsrechtes durch die Festlegung der Bebauungsdichte in einer Widmungsbewilligung in Widerspruch zu der im Flächenwidmungsplan festgelegten höchstzulässigen Bebauungsdichte

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Auszug


Erkenntnis Nr. B645/91 im Verfassungsgerichtshof, 15. Juni 1993

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.06.1993

Geschäftszahl

B645/91

Sammlungsnummer

13430

Leitsatz

Verletzung des Gleichheitsrechtes durch die Festlegung der Bebauungsdichte in einer Widmungsbewilligung in Widerspruch zu der im Flächenwidmungsplan festgelegten höchstzulässigen Bebauungsdichte

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Steiermark ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden des Beschwerdevertreters die mit 15.000 S bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.

Begründung

Entscheidungsgründe:

I.  1. Das (zuletzt durch die Novelle LGBl. 41/1...

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