Erkenntnis Nr. B89/92 im Verfassungsgerichtshof, 14. Juni 1993

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Zusammenfassung


Kein Eingriff in das Eigentumsrecht durch Abweisung eines Antrags auf Wiederaufnahme eines (grundverkehrsbehördlichen) Verfahrens; Gleichheitsrecht nur österreichischen Staatsbürgern gewährleistet; keine Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter

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Auszug


Erkenntnis Nr. B89/92 im Verfassungsgerichtshof, 14. Juni 1993

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.06.1993

Geschäftszahl

B89/92

Sammlungsnummer

13414

Leitsatz

Kein Eingriff in das Eigentumsrecht durch Abweisung eines Antrags auf Wiederaufnahme eines (grundverkehrsbehördlichen) Verfahrens;

Gleichheitsrecht nur österreichischen Staatsbür...

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