Erkenntnis Nr. V36/92 im Verfassungsgerichtshof, 23. März 1993

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Aufhebung von Bestimmungen eines Flächenwidmungsplans betreffs Widmung eines Grundstücks als Sonderfläche im Freiland, Schipiste wegen mehr als zehnjähriger widmungsfremder Verwendung

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Auszug


Erkenntnis Nr. V36/92 im Verfassungsgerichtshof, 23. März 1993

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.03.1993

Geschäftszahl

V36/92

Sammlungsnummer

13410

Leitsatz

Aufhebung von Bestimmungen eines Flächenwidmungsplans betreffs Widmung eines Grundstücks als Sonderfläche im Freiland, Schipiste wegen mehr als zehnjähriger widmungsfremder Verwendung

Spruch

1. Der Flächenwidmungsplan der Gemeinde Sölden vom 14. Juli 1981, genehmigt mit Bescheid der Tiroler Landesregierung vom 11. November 1981, wird, soweit das Grundstück Nr. 2253/2, KG Sölden, als Sonderfläche im Freiland, Schipiste (FSi), gewidmet is...

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