Erkenntnis Nr. B635/92 im Verfassungsgerichtshof, 23. März 1993

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Zusammenfassung


Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch die Versagung der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung eines Liegenschaftserwerbs mangels Landwirteeigenschaft des Erwerbers; keine Bedenken gegen die gesetzliche Festlegung der Landwirteeigenschaft anhand der Voraussetzung der Bestreitung eines erheblichen Teils des Lebensunterhalts aus der Land- und Forstwirtschaft

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Auszug


Erkenntnis Nr. B635/92 im Verfassungsgerichtshof, 23. März 1993

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.03.1993

Geschäftszahl

B635/92

Sammlungsnummer

13406

Leitsatz

Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch die Versagung der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung eines Liegenschaftserwerbs mangels Landwirteeigenschaft des Erwerbers; keine Bedenken gegen die gesetzliche Festlegung der Landwirteeigenschaft anhand der Voraussetzung der Bestreitung eines erheblichen Teils des Lebensunterhalts aus der Land- und Forstwirtschaft

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Kosten werden nicht zugesprochen.

Begründung

Entscheidungsgründe:

I.  1. Der Beschwerdeführer erwarb mit Kaufvertrag vom 2. Mai bzw. 17. Mai 1990 die Liegenschaft in EZ 21 KG Hinterhalbach, einen Eigentumsanteil von je einem Drittel an den Liegenschaften in EZ 14 und 15 KG Hinterhalbach sowie die Liegenschaft in E...

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