Erkenntnis Nr. B635/92 im Verfassungsgerichtshof, 23. März 1993
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Zusammenfassung
Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch die Versagung der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung eines Liegenschaftserwerbs mangels Landwirteeigenschaft des Erwerbers; keine Bedenken gegen die gesetzliche Festlegung der Landwirteeigenschaft anhand der Voraussetzung der Bestreitung eines erheblichen Teils des Lebensunterhalts aus der Land- und Forstwirtschaft
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Auszug
Erkenntnis Nr. B635/92 im Verfassungsgerichtshof, 23. März 1993
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum23.03.1993GeschäftszahlB635/92Sammlungsnummer13406LeitsatzKeine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch die Versagung der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung eines Liegenschaftserwerbs mangels Landwirteeigenschaft des Erwerbers; keine Bedenken gegen die gesetzliche Festlegung der Landwirteeigenschaft anhand der Voraussetzung der Bestreitung eines erheblichen Teils des Lebensunterhalts aus der Land- und ForstwirtschaftSpruchDer Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.Die Beschwerde wird abgewiesen.Kosten werden nicht zugesprochen.BegründungEntscheidungsgründe:I. 1. Der Beschwerdeführer erwarb mit Kaufvertrag vom 2. Mai bzw. 17. Mai 1990 die Liegenschaft in EZ 21 KG Hinterhalbach, einen Eigentumsanteil von je einem Drittel an den Liegenschaften in EZ 14 und 15 KG Hinterhalbach sowie die Liegenschaft in E...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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