Beschluss Nr. G236/92 im Verfassungsgerichtshof, 22. März 1993

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Zurückweisung des Individualantrags auf Aufhebung von Bestimmungen der GewO 1973 über die Geltung der bezirksweisen Abgrenzungen für das Rauchfangkehrergewerbe als Bundesgesetze bis zur Erlassung entsprechender Verordnungen durch den Landeshauptmann mangels Legitimation

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Auszug


Beschluss Nr. G236/92 im Verfassungsgerichtshof, 22. März 1993

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.03.1993

Geschäftszahl

G236/92

Sammlungsnummer

13397

Leitsatz

Zurückweisung des Individualantrags auf Aufhebung von Bestimmungen der GewO 1973 über die Geltung der bezirksweisen Abgrenzungen für das Rauchfangkehrergewerbe als Bundesgesetze bis zur Erlassung entsprechender Verordnungen durch den Landeshauptmann mangels Legitimation

Spruch

Der Antrag wird zurückgewiesen.

Kostenersatz wird nicht zugesprochen.

Begrü...

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