Erkenntnis Nr. B1109/92 im Verfassungsgerichtshof, 22. März 1993

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Keine Verletzung in verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten durch die Abweisung eines als Antrag auf nachträgliche grundverkehrsbehördliche Genehmigung der Errichtung bestimmter Gebäude auf einem land- und forstwirtschaftlichen Grundstück gedeuteten Antrags

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Auszug


Erkenntnis Nr. B1109/92 im Verfassungsgerichtshof, 22. März 1993

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.03.1993

Geschäftszahl

B1109/92

Sammlungsnummer

13383

Leitsatz

Keine Verletzung in verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten durch die Abweisung eines als Antrag auf nachträgliche grundverkehrsbehördliche Genehmigung der Errichtung bestimmter Gebäude auf einem land- und forstwirtschaftlichen Grundstück gedeuteten Antrags

Spruch

Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Kosten ...

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