Erkenntnis Nr. V24/92,V25/92 im Verfassungsgerichtshof, 18. März 1993

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Keine Gesetzwidrigkeit von eine Geschwindigkeitsbeschränkung für eine Kreuzung in der Ortsmitte verfügenden Verordnungen im Hinblick auf die in diesem Bereich entstehenden besonderen Gefahren für Fußgänger

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Auszug


Erkenntnis Nr. V24/92,V25/92 im Verfassungsgerichtshof, 18. März 1993

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.03.1993

Geschäftszahl

V24/92,V25/92

Sammlungsnummer

13371

Leitsatz

Keine Gesetzwidrigkeit von eine Geschwindigkeitsbeschränkung für eine Kreuzung in der Ortsmitte verfügenden Verordnungen im Hinblick auf die in diesem Bereich entstehenden besonderen Gefahren für Fußgänger

Spruch

Der Antrag wird abgewiesen.

Begründung

Entscheidungsgründe:

I. 1. Die Bezirkshauptmannschaft Bregenz erließ am 16. März 1988 "zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit ... gemäß §43 Abs1 litb Z. 1 StVO 1960" eine Verordnung, Z III 626-8/86, (kundgemacht am 29. April 1988 durch Aufstellen der entsprechenden Verkehrszeichen), mit der "die...

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