Erkenntnis Nr. B265/92 im Verfassungsgerichtshof, 14. Dezember 1992

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Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.

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Auszug


Erkenntnis Nr. B265/92 im Verfassungsgerichtshof, 14. Dezember 1992

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.12.1992

Geschäftszahl

B265/92

Sammlungsnummer

******

Leitsatz

Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.

Die belangte Behörde hat es, als sie die Entscheidung über die Verleihung der Leiterstelle zugunsten der erstbeteiligten Partei - und damit zum Nachteil der Beschwerdeführerin und der weiteren in den Besetzungsvorschlag aufgenommenen Bewerberin - traf, unterlassen, die für (und gegen) die beteiligten Parteien sprechenden Kriterien einander gegenüberzustellen, dem größeren Gewicht der Argumente den Ausschlag geben zu lassen und derart das Übergehen der nicht zum Zuge gekommenen Bewerberinnen - für die Parte...

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