Erkenntnis Nr. B1044/91 im Verfassungsgerichtshof, 10. Dezember 1992

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Zusammenfassung


Keine Verletzung des Gleichheitssatzes durch Versagung des Verlustabzuges bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung mangels Erlaubnis zum Betriebsvermögensvergleich nach dem EStG 1988 im Hinblick auf das dieser Einkunftsart angepaßte System der Berücksichtigung von Werbungskosten

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Auszug


Erkenntnis Nr. B1044/91 im Verfassungsgerichtshof, 10. Dezember 1992

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.12.1992

Geschäftszahl

B1044/91

Sammlungsnummer

13296

Leitsatz

Keine Verletzung des Gleichheitssatzes durch Versagung des Verlustabzuges bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung mangels Erlaubnis zum Betriebsvermögensvergleich nach dem EStG 1988 im Hinblick auf das dieser Einkunftsart angepaßte System der Berücksichtigung ...

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