Erkenntnis Nr. B1044/91 im Verfassungsgerichtshof, 10. Dezember 1992
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Zusammenfassung
Keine Verletzung des Gleichheitssatzes durch Versagung des Verlustabzuges bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung mangels Erlaubnis zum Betriebsvermögensvergleich nach dem EStG 1988 im Hinblick auf das dieser Einkunftsart angepaßte System der Berücksichtigung von Werbungskosten
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Auszug
Erkenntnis Nr. B1044/91 im Verfassungsgerichtshof, 10. Dezember 1992
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum10.12.1992GeschäftszahlB1044/91Sammlungsnummer13296LeitsatzKeine Verletzung des Gleichheitssatzes durch Versagung des Verlustabzuges bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung mangels Erlaubnis zum Betriebsvermögensvergleich nach dem EStG 1988 im Hinblick auf das dieser Einkunftsart angepaßte System der Berücksichtigung ...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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