Beschluss Nr. B1552/92 im Verfassungsgerichtshof, 1. Dezember 1992

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Zusammenfassung


Zurückweisung der Beschwerde gegen die bescheidmäßige Verweigerung der aufschiebenden Wirkung im Finanzstrafverfahren mangels Erschöpfung des Instanzenzugs; keine Bedenken gegen den Ausschluß eines abgesonderten Rechtsmittels gegen solche Bescheide

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Auszug


Beschluss Nr. B1552/92 im Verfassungsgerichtshof, 1. Dezember 1992

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

01.12.1992

Geschäftszahl

B1552/92

Sammlungsnummer

13264

Leitsatz

Zurückweisung der Beschwerde gegen die ...

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