Erkenntnis Nr. B280/89 im Verfassungsgerichtshof, 1. Dezember 1992

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Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch die Vorschreibung von Flugsicherungsstreckengebühren für ein Zivilflugzeug mit höchstzulässigem Abfluggewicht von 2100 kg

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Auszug


Erkenntnis Nr. B280/89 im Verfassungsgerichtshof, 1. Dezember 1992

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

01.12.1992

Geschäftszahl

B280/89

Sammlungsnummer

13253

Leitsatz

Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch die Vorschreibung von Flugsicherungsstreckengebühren für ein Zivilflugzeug mit höchstzulässigem Abfluggewicht von 2100 kg

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Besche...

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