Erkenntnis Nr. V27/92 im Verfassungsgerichtshof, 15. Oktober 1992

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Zusammenfassung


Aufhebung des undifferenzierten Verbotes der Ausübung einer Geschäftsführerfunktion durch einen Rechtsanwalt in Unternehmen mit auch die befugten Aufgaben eines Rechtsanwaltes umfassendem Gegenstand gemäß §5 RL-BA 1977 mangels gesetzlicher Grundlage

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Auszug


Erkenntnis Nr. V27/92 im Verfassungsgerichtshof, 15. Oktober 1992

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.10.1992

Geschäftszahl

V27/92

Sammlungsnummer

13233

Leitsatz

Aufhebung des undifferenzierten Verbotes der Ausübung einer Geschäftsführerfunktion durch einen Rechtsanwalt in Unternehmen mit auch die befugten Aufgaben eines Rechtsanwaltes umfassendem Gegenstand gemäß §5 RL-BA 1977 mangels gesetzlicher Grundlage

Spruch

1. Das Wort "Geschäftsführer," im zweiten Satz des §5 der Satzung des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages vom 8. Oktober 1977, betreffend Richtlinien für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes, für die Überwachung der Pflichten des Rechtsanwaltes und für die Ausbildung der Rechtsanwaltsanwärter (RL-BA 1977), kundgemacht im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung" vom 14. Dezember 1977, wird als gesetzwidrig aufgehoben.

2. Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. März 1993 in Kraft.

3. Der Bundesminister für Justiz ist...

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