Erkenntnis Nr. G119/92 im Verfassungsgerichtshof, 13. Oktober 1992
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Zusammenfassung
Aufhebung einer Bestimmung des Maß- und EichG betreffend die nicht bescheidmäßige Zurückweisung eines Meßgerätes wegen Suspendierung des verfassungsgesetzlich vorgesehenen Rechtsschutzsystems
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Auszug
Erkenntnis Nr. G119/92 im Verfassungsgerichtshof, 13. Oktober 1992
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum13.10.1992GeschäftszahlG119/92Sammlungsnummer13223LeitsatzAufhebung einer Bestimmung des Maß- und EichG betreffend die nicht bescheidmäßige Zurückweisung eines Meßgerätes wegen Suspendierung des verfassungsgesetzlich vorgesehenen RechtsschutzsystemsSpruchDie Wortfolge ", über die Zurückweisung" in §56 Abs5 des Maß- und Eichgesetzes, BGBl. 152/1950, wird als verfassungswidrig aufgehoben.Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. März 1993 in Kraft.Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht ...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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