Erkenntnis Nr. G119/92 im Verfassungsgerichtshof, 13. Oktober 1992

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Aufhebung einer Bestimmung des Maß- und EichG betreffend die nicht bescheidmäßige Zurückweisung eines Meßgerätes wegen Suspendierung des verfassungsgesetzlich vorgesehenen Rechtsschutzsystems

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Auszug


Erkenntnis Nr. G119/92 im Verfassungsgerichtshof, 13. Oktober 1992

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.10.1992

Geschäftszahl

G119/92

Sammlungsnummer

13223

Leitsatz

Aufhebung einer Bestimmung des Maß- und EichG betreffend die nicht bescheidmäßige Zurückweisung eines Meßgerätes wegen Suspendierung des verfassungsgesetzlich vorgesehenen Rechtsschutzsystems

Spruch

Die Wortfolge ", über die Zurückweisung" in §56 Abs5 des Maß- und Eichgesetzes, BGBl. 152/1950, wird als verfassungswidrig aufgehoben.

Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. März 1993 in Kraft.

Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht ...

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