Erkenntnis Nr. B65/91 im Verfassungsgerichtshof, 28. September 1992

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Zusammenfassung


Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter durch die Bestätigung eines von der erstinstanzlichen Behörde unzuständigerweise erlassenen, die grundverkehrsbehördliche Genehmigung versagenden Bescheides durch die belangte Behörde; kein Kollegialbeschluß der Grundverkehrskommission

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Auszug


Erkenntnis Nr. B65/91 im Verfassungsgerichtshof, 28. September 1992

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.09.1992

Geschäftszahl

B65/91

Sammlungsnummer

13141

Leitsatz

Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter durch die Bestätigung eines von der erstinstanzlichen Behörde unzuständigerweise erlassenen, die grundverkehrsbehördliche Genehmigung versagenden Bescheides durch die belangte Behörde; kein Kollegialbeschluß der Grundverkehrskommission

Spruch

Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgeh...

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