Erkenntnis Nr. G58/92 im Verfassungsgerichtshof, 25. Juni 1992
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Zusammenfassung
Aufhebung einer Bestimmung des EStG 1972 betreffs Unzulässigkeit der Erhöhung der Rücklage bei abweichender Gewinnermittlung aufgrund einer Wiederaufnahme des Verfahrens; Verstoß gegen den Gleichheitssatz infolge einseitiger Wirkung einer Wiederaufnahme im Hinblick auf die Bildung steuerfreier Rücklagen aus dem nicht entnommenen Gewinn bloß zum Nachteil des Steuerpflichtigen
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Auszug
Erkenntnis Nr. G58/92 im Verfassungsgerichtshof, 25. Juni 1992
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum25.06.1992GeschäftszahlG58/92Sammlungsnummer13135LeitsatzAufhebung einer Bestimmung des EStG 1972 betreffs Unzulässigkeit der Erhöhung der Rücklage bei abweichender Gewinnermittlung aufgrund einer Wiederaufnahme des Verfahrens; Verstoà ...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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