Erkenntnis Nr. G58/92 im Verfassungsgerichtshof, 25. Juni 1992

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Zusammenfassung


Aufhebung einer Bestimmung des EStG 1972 betreffs Unzulässigkeit der Erhöhung der Rücklage bei abweichender Gewinnermittlung aufgrund einer Wiederaufnahme des Verfahrens; Verstoß gegen den Gleichheitssatz infolge einseitiger Wirkung einer Wiederaufnahme im Hinblick auf die Bildung steuerfreier Rücklagen aus dem nicht entnommenen Gewinn bloß zum Nachteil des Steuerpflichtigen

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Auszug


Erkenntnis Nr. G58/92 im Verfassungsgerichtshof, 25. Juni 1992

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.06.1992

Geschäftszahl

G58/92

Sammlungsnummer

13135

Leitsatz

Aufhebung einer Bestimmung des EStG 1972 betreffs Unzulässigkeit der Erhöhung der Rücklage bei abweichender Gewinnermittlung aufgrund einer Wiederaufnahme des Verfahrens; Verstoß ...

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