Erkenntnis Nr. B542/91 im Verfassungsgerichtshof, 25. Juni 1992
Angeknüpft als:
Angeknüpft als:
Zusammenfassung
Eines der tragenden Begründungselemente des angefochtenen Bescheides ist die Annahme, daß §10 Abs1 Wirtschaftstreuhänder-BerufsO hinsichtlich der Zulassung zur Fachprüfung für (bloße) Steuerberater die Anrechnung einer Tätigkeit als Revisor in einem genossenschaftlichen Prüfungsverband auf die Tätigkeit als Berufsanwärter in einer Wirtschaftstreuhandkanzlei absolut ausschließe.
Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Auszug
Erkenntnis Nr. B542/91 im Verfassungsgerichtshof, 25. Juni 1992
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum25.06.1992GeschäftszahlB542/91Sammlungsnummer13131LeitsatzEines der tragenden Begründungselemente des angefochtenen Bescheides ist die Annahme, daß §10 Abs1 Wirtschaftstreuhänder-BerufsO hinsichtlich der Zulassung zur Fachprüfung für (bloße) Steue...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Geförderte Links
Beteiligungen
BETRIFFT
CITADA por
ver las páginas en versión mobile | web
ver las páginas en versión mobile | web
© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.
vLex-Inhalte Österreich
vLex durchsuchen
Für Berufstätige
Für Mitglieder