Erkenntnis Nr. B542/91 im Verfassungsgerichtshof, 25. Juni 1992

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Zusammenfassung


Eines der tragenden Begründungselemente des angefochtenen Bescheides ist die Annahme, daß §10 Abs1 Wirtschaftstreuhänder-BerufsO hinsichtlich der Zulassung zur Fachprüfung für (bloße) Steuerberater die Anrechnung einer Tätigkeit als Revisor in einem genossenschaftlichen Prüfungsverband auf die Tätigkeit als Berufsanwärter in einer Wirtschaftstreuhandkanzlei absolut ausschließe.

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Auszug


Erkenntnis Nr. B542/91 im Verfassungsgerichtshof, 25. Juni 1992

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.06.1992

Geschäftszahl

B542/91

Sammlungsnummer

13131

Leitsatz

Eines der tragenden Begründungselemente des angefochtenen Bescheides ist die Annahme, daß §10 Abs1 Wirtschaftstreuhänder-BerufsO hinsichtlich der Zulassung zur Fachprüfung für (bloße) Steue...

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