Erkenntnis Nr. V313/91,V18/92 im Verfassungsgerichtshof, 24. Juni 1992

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Zusammenfassung


Gesetz-(bzw Verfassungs-)widrigkeit des Werbeverbotes für Wirtschaftstreuhänder in den Werbeverbotsrichtlinien 1979 und den Wettbewerbsrichtlinien 1985; verfassungskonforme Auslegung im Sinne der Meinungsäußerungsfreiheit nicht möglich

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Auszug


Erkenntnis Nr. V313/91,V18/92 im Verfassungsgerichtshof, 24. Juni 1992

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.06.1992

Geschäftszahl

V313/91,V18/92

Sammlungsnummer

13128

Leitsatz

Gesetz-(bzw Verfassungs-)widrigkeit des Werbeverbotes für Wirtschaftstreuhänder in den Werbeverbotsrichtlinien 1979 und den Wettbewerbsrichtlinien 1985; verfassungskonforme Auslegung im Sinne der Meinungsäußerungsfreiheit nicht möglich

Spruch

1.a) Die Präambel sowie der Pkt. I ("Berufswidrige Werbung") Z1 und 4 der vom Vorstand der Kammer der Wirtschaftstreuhänder am 25. Juni 1979 beschlossenen "Werbeverbotsrichtlinien" (kundgemacht in der Beilage zur Druckschrift "Kammer der Wirtschaftstreuhänder" Nr. 10/1979) waren gesetzwidrig.

b) §1 Abs2 und §4 Abs1 der vom Vorstand der Kammer der Wirtschaftstreuhänder am 6. Dezember 1985 beschlossenen "Wettbewerbsrichtlinien" (kundgemacht im Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder, Beilage zur Druckschrift "Kammer der Wirtschaftstreuhänder" Nr. 2/198...

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