Erkenntnis Nr. G18/92,G55/92 im Verfassungsgerichtshof, 24. Juni 1992

Angeknüpft als:

Zusammenfassung


Abweisung des Antrags des VwGH auf Aufhebung des §21 BesatzungsschädenG betreffend die Bestellung der Mitglieder der Bundesentschädigungskommission beim BMF; Ernennungsrecht des Bundespräsidenten verfassungsrechtlich nicht geboten; Hinweis auf E v 05.03.92, G300-307/91, zur Verfassungsmäßigkeit des §19 VerteilungsG Bulgarien betreffend die Bestellung der Mitglieder der Bundesverteilungskommission beim BMF

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Auszug


Erkenntnis Nr. G18/92,G55/92 im Verfassungsgerichtshof, 24. Juni 1992

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.06.1992

Geschäftszahl

G18/92,G55/92

Sammlungsnummer

13124

Leitsatz

Abweisung des Antrags des VwGH auf Aufhebung des §21 BesatzungsschädenG betreffend die Bestellung der Mitglieder der Bundesentschädigungskommission beim BMF; Ernennungsrecht des Bundespräsidenten verfassungsrechtlich nicht geboten; Hinweis auf E v 05.03.92, G300-307/91, zur Verfassungsmäßigkeit des §19 VerteilungsG Bulgarien betreffend die Bestellung der Mitglieder der Bundes...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Österreich

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen