Beschluss Nr. G75/92 im Verfassungsgerichtshof, 22. Juni 1992

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Zusammenfassung


Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung eines Verfassungsgesetzes (der VerbotsG-Nov 1992) mangels Behauptung einer Gesamtänderung der Bundesverfassung; kein verbesserungsfähiger Mangel

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Auszug


Beschluss Nr. G75/92 im Verfassungsgerichtshof, 22. Juni 1992

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.06.1992

Geschäftszahl

G75/92

Sammlungsnummer

13116

Leitsatz

Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung e...

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