Erkenntnis Nr. G3/92 im Verfassungsgerichtshof, 22. Juni 1992

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Gleichheitswidrigkeit des Ausschlusses der Wiederaufnahme eines Verfahrens auf Antrag einer Partei nach Eintritt der Verjährung gemäß §304 BAO

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Auszug


Erkenntnis Nr. G3/92 im Verfassungsgerichtshof, 22. Juni 1992

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.06.1992

Geschäftszahl

G3/92

Sammlungsnummer

13114

Leitsatz

Gleichheitswidrigkeit des Ausschlusses der Wiederaufnahme eines Verfahrens auf Antrag einer Partei nach Eintritt der Verjährung gemäß §304 BAO

Spruch

§304 der Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961, wird als verfassungswidrig aufgehoben.

Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 1992 in Kraft.

Frühere Bestimmungen treten n...

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