Erkenntnis Nr. G220/91,G221/91,G222/91 im Verfassungsgerichtshof, 12. März 1992

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Zusammenfassung


Abweisung des Antrags auf Aufhebung von Bestimmungen des Frauen-NachtarbeitsG; keine Verletzung im Recht auf Gleichheit durch auf Frauen beschränktes Nachtarbeitsverbot, durch davon verfügte Ausnahmen bzw durch Beschränkung der Möglichkeit für Ausnahmebewilligungen; wirksamer Schutz vor dem besonderen Druck auf Frauen zur Übernahme von Nachtarbeit

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Auszug


Erkenntnis Nr. G220/91,G221/91,G222/91 im Verfassungsgerichtshof, 12. März 1992

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.03.1992

Geschäftszahl

G220/91,G221/91,G222/91

Sammlungsnummer

13038

Leitsatz

Abweisung des Antrags auf Aufhebung von Bestimmungen des Frauen-NachtarbeitsG; keine Verletzung im Recht auf Gleichheit durch auf Frauen beschränktes Nachtarbeitsverbot, durch davon verfügte Ausnahmen bzw durch Beschränkung der Möglichkeit für Ausnahmebewilligungen; wirksamer Schutz vor dem besonderen Druck auf Frauen zur Übernahme von Nachtarbeit

Spruch

Die Anträge werden abgewiesen.

Begründung

Entscheidungsgründe:

I. Die Antragstellerinnen sind bei einem Handelsunternehmen am Großmarkt Inzersdorf als Verkaufsangestellte beschäftigt und begehren die Aufhebung des §3 Abs1, in eventu auch oder nur des §4 Abs10 des Bundesgesetzes über die Nachtarbeit der Frauen, BGBl. 237/1969 (Frauen-NachtarbeitsG). Sie legen dar, daß die von den Einzelhändlern ab 5 Uhr frü...

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