Erkenntnis Nr. B1390/90 im Verfassungsgerichtshof, 10. März 1992

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Zusammenfassung


Abweisung der Beschwerde gegen die Versagung der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung eines Liegenschaftserwerbes von Todes wegen durch Ausländer, die nicht zum Kreis der Angehörigen des Erblassers gehören, gemäß §4 lita und litb sowie §5 Abs3 Vlbg GVG (Anlaßfall zu G255/91, E v 05.03.92).

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Auszug


Erkenntnis Nr. B1390/90 im Verfassungsgerichtshof, 10. März 1992

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.03.1992

Geschäftszahl

B1390/90

Sammlungsnummer

13024

Leitsatz

Abweisung der Beschwerde gegen die Versagung der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung eines Liegenschaftserwerbes von Todes wegen durch Ausländer, die nicht zum Kreis der Angehörigen des Erblassers gehören, gemäß §4 lita und litb sowie §5 Abs3 Vlbg GVG (Anlaßfall zu G255/91, E v 05.03.92).

Spruch

Die Beschwerdeführer sind durch de...

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