Erkenntnis Nr. B219/91 im Verfassungsgerichtshof, 25. Februar 1992
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Zusammenfassung
Der Verfassungsgerichtshof hält an seiner Rechtsprechung zu §303 Abs4 BAO fest (vgl. VfSlg. 5429/1966, 11635/1988). Gegen die Verfassungsmäßigkeit dieser Bestimmung bestehen keine Bedenken.
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Auszug
Erkenntnis Nr. B219/91 im Verfassungsgerichtshof, 25. Februar 1992
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum25.02.1992GeschäftszahlB219/91Sammlungsnummer******LeitsatzDer Verfassungsgerichtshof hält an seiner Rechtsprechung zu §303 Abs4 BAO fest (vgl. VfSlg. 5429/1966, 11635/1...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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