Erkenntnis Nr. B219/91 im Verfassungsgerichtshof, 25. Februar 1992

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Zusammenfassung


Der Verfassungsgerichtshof hält an seiner Rechtsprechung zu §303 Abs4 BAO fest (vgl. VfSlg. 5429/1966, 11635/1988). Gegen die Verfassungsmäßigkeit dieser Bestimmung bestehen keine Bedenken.

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Auszug


Erkenntnis Nr. B219/91 im Verfassungsgerichtshof, 25. Februar 1992

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.02.1992

Geschäftszahl

B219/91

Sammlungsnummer

******

Leitsatz

Der Verfassungsgerichtshof hält an seiner Rechtsprechung zu §303 Abs4 BAO fest (vgl. VfSlg. 5429/1966, 11635/1...

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