Beschluss Nr. B370/91,G186/91 im Verfassungsgerichtshof, 24. Februar 1992

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Zurückweisung des Individualantrags auf Aufhebung des §63 Abs4 RDG.

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Auszug


Beschluss Nr. B370/91,G186/91 im Verfassungsgerichtshof, 24. Februar 1992

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.02.1992

Geschäftszahl

B370/91,G186/91

Sammlungsnummer

12963

Leitsatz

Zurückweisung des Individualantrags auf Aufhebung des §63 Abs4 RDG.

Legitimationsmangel

Verwaltungsrechtsweg vorgesehen und beschritten.

Über die Frage der Zulässigkeit der Nebenbeschäftigung des Rich...

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