Erkenntnis Nr. A118/91 im Verfassungsgerichtshof, 24. Februar 1992

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Zusammenfassung


Abweisung einer Klage gem Art137 B-VG auf Rückzahlung einer zu Unrecht eingehobenen Geldstrafe; unverzügliche Rückzahlung durch die Behörde nach Kenntnis des erstmals in der Klage gestellten Rückzahlungsbegehrens; kein Kostenzuspruch mangels zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendiger Kosten

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Auszug


Erkenntnis Nr. A118/91 im Verfassungsgerichtshof, 24. Februar 1992

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.02.1992

Geschäftszahl

A118/91

Sammlungsnummer

12961

Leitsatz

Abweisung einer Klage gem Art137 B-VG auf Rückzahlung einer zu Unrecht e...

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