Erkenntnis Nr. B42/91 im Verfassungsgerichtshof, 27. November 1991

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Zusammenfassung


Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch die Ausweisung eines Fremden wegen illegaler Einreise; kein Verstoß des §10a Abs1 FremdenpolizeiG gegen Art8 MRK infolge Überwiegens des öffentlichen Interesses an der Ausweisung des gesetzwidrig Eingereisten

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Auszug


Erkenntnis Nr. B42/91 im Verfassungsgerichtshof, 27. November 1991

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.11.1991

Geschäftszahl

B42/91

Sammlungsnummer

12919

Leitsatz

Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch die Ausweisung eines Fremden wegen illegaler Einreise; kein Verstoß des §10a Abs1 FremdenpolizeiG gegen Art8 MRK infolge Überwiegens des öffentlichen Interesses an der Ausweisung des gesetzwidrig Eingereisten

Spruch

Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem ve...

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