Erkenntnis Nr. G190/91 im Verfassungsgerichtshof, 12. Oktober 1991

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Zusammenfassung


Zuständigkeit der Gemeinde zur Bewilligung einer Ausnahme von einem von der Gemeinde in Ausübung der örtlichen Straßenpolizei erlassenen Fahrverbot auf einer Rodelstraße im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde; Verstoß gegen die verfassungsrechtliche Bezeichnungspflicht von Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde durch die Einschränkung auf die Erteilung von Ausnahmebewilligungen auf Halte-, Park- und Hupverbote in der Straßenverkehrsordnung; keine Aufhebung des §45 Abs2 StVO 1960 über die Erteilung von Ausnahmebewilligungen infolge Beseitigung des Mangels der Bezeichnungspflicht durch Aufhebung der Einschränkung in §94d Z6 StVO 1960

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Auszug


Erkenntnis Nr. G190/91 im Verfassungsgerichtshof, 12. Oktober 1991

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.10.1991

Geschäftszahl

G190/91

Sammlungsnummer

12875

Leitsatz

Zuständigkeit der Gemeinde zur Bewilligung einer Ausnahme von einem von der Gemeinde in Ausübung der örtlichen Straßenpolizei erlassenen Fahrverbot auf einer Rodelstraße im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde; Verstoß gegen die verfassungsrechtliche Bezeichnungspflicht von Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde durch die Einschränkung auf die Erteilung von Ausnahmebewilligungen auf Halte-, Park- und Hupverbote in der Straßenverkehrsordnung; keine Aufhebung des §45 Abs2 StVO 1960 über die Erteilung von Ausnahmebewilligungen infolge Beseitigung des Mangels der...

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