Erkenntnis Nr. B1838/88,B1849/88 im Verfassungsgerichtshof, 7. Oktober 1991
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Zusammenfassung
Verletzung im Recht auf persönliche Freiheit und im Hausrecht durch Festnahme und Hausdurchsuchung ohne richterlichen Befehl; Einschreiten ohne Kenntnis bestimmter, einen konkreten Tatverdacht begründender Tatsachen; Zurückweisung eines Teils der Beschwerde gegen die Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt wegen ungenauer Sachverhaltsdarstellung
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Auszug
Erkenntnis Nr. B1838/88,B1849/88 im Verfassungsgerichtshof, 7. Oktober 1991
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum07.10.1991GeschäftszahlB1838/88,B1849/88Sammlungsnummer12849LeitsatzVerletzung im Recht auf persönliche Freiheit und im Hausrecht durch Festnahme und Hausdurchsuchung ohne richterlichen Befehl; Einschreiten ohne Kenntnis bestimmter, einen konkreten Tatverdacht begründender Tatsachen; Zurückweisung eines Teils der Beschwerde gegen die Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt wegen ungenauer SachverhaltsdarstellungSp...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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