Erkenntnis Nr. B1838/88,B1849/88 im Verfassungsgerichtshof, 7. Oktober 1991

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Zusammenfassung


Verletzung im Recht auf persönliche Freiheit und im Hausrecht durch Festnahme und Hausdurchsuchung ohne richterlichen Befehl; Einschreiten ohne Kenntnis bestimmter, einen konkreten Tatverdacht begründender Tatsachen; Zurückweisung eines Teils der Beschwerde gegen die Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt wegen ungenauer Sachverhaltsdarstellung

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Auszug


Erkenntnis Nr. B1838/88,B1849/88 im Verfassungsgerichtshof, 7. Oktober 1991

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

07.10.1991

Geschäftszahl

B1838/88,B1849/88

Sammlungsnummer

12849

Leitsatz

Verletzung im Recht auf persönliche Freiheit und im Hausrecht durch Festnahme und Hausdurchsuchung ohne richterlichen Befehl; Einschreiten ohne Kenntnis bestimmter, einen konkreten Tatverdacht begründender Tatsachen; Zurückweisung eines Teils der Beschwerde gegen die Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt wegen ungenauer Sachverhaltsdarstellung

Sp...

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