Erkenntnis Nr. B444/90 im Verfassungsgerichtshof, 4. Oktober 1991
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Zusammenfassung
Verletzung im Gleichheitsrecht wegen Versagung der Wohnkostenbeihilfe gemäß HeeresgebührenG; keine sachliche Rechtfertigung der Unterscheidung zwischen Darlehen zur Errichtung und Darlehen zum Erwerb von Wohnraum
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Auszug
Erkenntnis Nr. B444/90 im Verfassungsgerichtshof, 4. Oktober 1991
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum04.10.1991GeschäftszahlB444/90Sammlungsnummer12839LeitsatzVerletzung im Gleichheitsrecht wegen Versagung der Wohnkostenbeihilfe gemäà HeeresgebührenG; keine sachliche Rechtfertigung der Unterscheidung zwischen Darlehen zur Errichtung und Darlehen zum Erwerb von WohnraumSpruchDer Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.Der Bescheid wird aufgehoben.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seines Vertreters die mit 15.000 S bestimmten Kosten des ...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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