Erkenntnis Nr. B444/90 im Verfassungsgerichtshof, 4. Oktober 1991

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Verletzung im Gleichheitsrecht wegen Versagung der Wohnkostenbeihilfe gemäß HeeresgebührenG; keine sachliche Rechtfertigung der Unterscheidung zwischen Darlehen zur Errichtung und Darlehen zum Erwerb von Wohnraum

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Auszug


Erkenntnis Nr. B444/90 im Verfassungsgerichtshof, 4. Oktober 1991

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

04.10.1991

Geschäftszahl

B444/90

Sammlungsnummer

12839

Leitsatz

Verletzung im Gleichheitsrecht wegen Versagung der Wohnkostenbeihilfe gemäß HeeresgebührenG; keine sachliche Rechtfertigung der Unterscheidung zwischen Darlehen zur Errichtung und Darlehen zum Erwerb von Wohnraum

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seines Vertreters die mit 15.000 S bestimmten Kosten des ...

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