Beschluss Nr. B1041/88 im Verfassungsgerichtshof, 1. Oktober 1991

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Zusammenfassung


Zurückweisung einer Beschwerde gegen eine Einvernahme auf einem Gendarmerieposten mangels eines tauglichen Beschwerdegegenstandes

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Auszug


Beschluss Nr. B1041/88 im Verfassungsgerichtshof, 1. Oktober 1991

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

01.10.1991

Geschäftszahl

B1041/88

Sammlungsnummer

12816

Leitsatz

Zurückweisung einer Beschwerde gegen eine Einvernahme auf einem Gendarmerieposten mangels eines tauglichen Beschwerdegegenstandes

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen...

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