Beschluss Nr. B969/90 im Verfassungsgerichtshof, 1. Oktober 1991

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Zusammenfassung


Keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine zwangsweise Abnahme einer Videokassette bei einer Demonstration gegen den Bau der Ostautobahn

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Auszug


Beschluss Nr. B969/90 im Verfassungsgerichtshof, 1. Oktober 1991

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

01.10.1991

Geschäftszahl

B969/90

Sammlungsnummer

12820

Leitsatz

Keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine zwangsweise Abnahme einer Videokassette bei einer Demonstration gegen den Bau der Ostautobahn

Spruch

Die Beschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen.

Begründung

Begründung:

I.  1. Im Zuge der Errichtung der Ostautobahn (A 4) "besetzten" am 15. Juni 1990 Demonstranten im Grenzbereich zwischen Niederösterreich und Burgenland in der KG Pachfürth, Gemeinde Rohrau, eine in Bau befindliche Brücke. Daraufhin erließ am 19. Juni 1990 die Sicherheitsdirektion für das Bundesland...

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