Beschluss Nr. V480/90,V9/91,V10/91 im Verfassungsgerichtshof, 1. Oktober 1991

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Zusammenfassung


Zurückweisung von Individualanträgen auf Aufhebung von Satzungen des Bundeseinigungsamtes mangels Legitimation; keine Beeinträchtigung der Kollektivvertragsfähigkeit bzw. des Rechts auf Interessenvertretung durch die Erklärung eines Kollektivvertrages zur Satzung; Rechtssphäre einer Innung durch eine Änderung der Interessenlage nicht berührt

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Auszug


Beschluss Nr. V480/90,V9/91,V10/91 im Verfassungsgerichtshof, 1. Oktober 1991

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

01.10.1991

Geschäftszahl

V480/90,V9/91,V10/91

Sammlungsnummer

12827

Leitsatz

Zurückweisung von Individualanträgen auf Aufhebung von Satzungen des Bundeseinigungsamtes mangels Legitimation; keine Beein...

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