Erkenntnis Nr. B793/89 im Verfassungsgerichtshof, 20. Juni 1991

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Sachliche Rechtfertigung für die nur einmalige Verleihung des Titels "Diplom-Ingenieur" trotz Absolvierung verschiedener technischer Studienrichtungen

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Auszug


Erkenntnis Nr. B793/89 im Verfassungsgerichtshof, 20. Juni 1991

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.06.1991

Geschäftszahl

B793/89

Sammlungsnummer

12761

Leitsatz

Sachliche Rechtfertigung für die nur einmalige Verleihung des Titels "Diplom-Ingenieur" trotz Absolvierung verschiedener technischer Studienrichtungen

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid nicht wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird daher abgewiesen.

Kosten werden nicht zugesprochen.

Begründung

Entscheidungsgründe:

I.  1. In der vorliegenden, auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde gegen den Bescheid des Universitätskollegiums der Universität für Bodenkultur Wien vom 8. Juni 1989 erachtet sich der Besc...

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