Beschluss Nr. G342/90 im Verfassungsgerichtshof, 13. März 1991

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Zusammenfassung


Zurückweisung des Individualantrags auf Aufhebung des ArtI §7 Abs1 ÖIAG-FinanzierungsG 1987 betreffend Zusatzpensionen; Zumutbarkeit der Beschreitung des Zivilrechtsweges

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Auszug


Beschluss Nr. G342/90 im Verfassungsgerichtshof, 13. März 1991

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.03.1991

Geschäftszahl

G342/90

Sammlungsnummer

12684

Leitsatz

Zurückweisung...

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