Erkenntnis Nr. A2088/90 im Verfassungsgerichtshof, 6. März 1991
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Zusammenfassung
Abweisung der Klage des Landes Kärnten gegen den Bund auf (Einzel-)Abgeltung der Projektierungskosten für im Rahmen der Auftragsverwaltung den Ländern übertragene, jedoch nicht fertiggestellte Bundeshochbauvorhaben; keine Bedenken gegen §1 Abs3 FAG 1967, FAG 1973 und FAG 1979; keine Gesetzeskraft bzw. Klagsanspruchsgrundlage der den Finanzausgleichsgesetzen vorausgegangenen "Pakte"
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Auszug
Erkenntnis Nr. A2088/90 im Verfassungsgerichtshof, 6. März 1991
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum06.03.1991GeschäftszahlA2088/90Sammlungsnummer12667LeitsatzAbweisung der Klage des Landes Kärnten gegen den Bund auf (Einzel-)Abgeltung der Projektierungskosten für im Rahmen der Auftragsverwaltung den Ländern übertragene, jedoch nicht fertiggestellte Bundeshochbauvorhaben; keine Bedenken gegen §1 Abs3 FAG 1967, FAG 1973 und FAG 1979; keine Gesetzeskraft bzw. Klagsanspruchsgrundlage der den Finanzausgleichsgesetzen vorausgegangenen "Pakte"SpruchDas Klagebegehren wird abgewiesen.Kosten werden nicht zugesprochen.BegründungEntscheidungsgründe:I.  1. Mit der vorliegenden, auf Art137 B-VG gestützten,  beim Verfassungsgerichtshof am 29. Mai 1990 eingelangten Klage begehrt das Land Kärnten vom Verfassungsgerichtshof die Fällung folgenden Erkenntnisses:"1.Der Bund ist schuldig, dem Land Kärnten verlorenen Projektierungsaufwand in Höhe von S 10,116.509,56 zuzüglich gesetzlicher Verzugszinsen (4 v.H.) für nachstehende Bauvorhaben zu leisten:Refundierungsantrag        4 % Verzugszinsen seitKlagenfurt, MössingerstraÃe,HTBLA        v. 22.8.1986 an BMf.B.u.T.  S 8,758.228,91  22.10.1986Klagenfurt, JessernigstaÃe,HTBLA        v. 21.10.1987 an BM.f.w.A.   S  344.147,-- 21.12.1987Klagenfurt, JessernigstraÃe 2BG.          v. 20.11.1987 an BMf.w.A.    S  848.816,34 20. 1.1988Friesach, Gendarmerie Dienst- u. Wohngebäude v. 16.11.1987 an BM.f.w.A.   S  165.317,31 16. 1.19882. Der Bund ist schuldig, dem Land Kärnten die ProzeÃkosten zu ersetzen."Die Klage wird folgendermaÃen begründet:"I. Sachverhalt:Nach vorausgegangenem Schriftverkehr mit dem Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten hat das Amt der Kärntner Landesregierung dem Bundesministerium für Finanzen am 11.7.1988 den Antrag unterbreitet, für Projektierungskosten nicht realisierter Vorhaben nachstehende Beträge im Gesamtausmaà von S 16,363.111,49 zuzüglich gesetzlicher Verzugszinsen,...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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