Erkenntnis Nr. V201/90 im Verfassungsgerichtshof, 1. März 1991

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Präjudizialität eines Teils eines Flächenwidmungsplanes infolge planlicher Abgrenzbarkeit; hinreichende Determinierung der Widmungsart "Grünland - Grünzug"

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Auszug


Erkenntnis Nr. V201/90 im Verfassungsgerichtshof, 1. März 1991

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

01.03.1991

Geschäftszahl

V201/90

Sammlungsnummer

12650

Leitsatz

Präjudizialität eines Teils eines Flächenwidmungsplanes infolge planlicher Abgrenzbarkeit; hinreichende Determinierung der Widmungsart "Grünland - Grünzug"

Spruch

Dem Antrag wird, soweit er das als "Grünland - Grünzug" gewidmete Gebiet betrifft, auf welchem sich die Liegenschaft Wienerstraße 456 befindet, nicht Folge gegeben.

Im übrigen wird der Antrag zurückgewiesen.

Kosten werden nicht zugesprochen.

Begründung

Entsche...

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