Erkenntnis Nr. V201/90 im Verfassungsgerichtshof, 1. März 1991
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Zusammenfassung
Präjudizialität eines Teils eines Flächenwidmungsplanes infolge planlicher Abgrenzbarkeit; hinreichende Determinierung der Widmungsart "Grünland - Grünzug"
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Erkenntnis Nr. V201/90 im Verfassungsgerichtshof, 1. März 1991
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum01.03.1991GeschäftszahlV201/90Sammlungsnummer12650LeitsatzPräjudizialität eines Teils eines Flächenwidmungsplanes infolge planlicher Abgrenzbarkeit; hinreichende Determinierung der Widmungsart "Grünland - Grünzug"SpruchDem Antrag wird, soweit er das als "Grünland - Grünzug" gewidmete Gebiet betrifft, auf welchem sich die Liegenschaft Wienerstraße 456 befindet, nicht Folge gegeben.Im übrigen wird der Antrag zurückgewiesen.Kosten werden nicht zugesprochen.BegründungEntsche...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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