Erkenntnis Nr. WI-11/90 im Verfassungsgerichtshof, 28. Februar 1991

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Zusammenfassung


Abweisung einer Anfechtung der Wahl zum Nationalrat vom 07.10.90; rechtmäßige Zurückweisung des Wahlvorschlags der wahlwerbenden Gruppe "NEIN zur Ausländerflut (NA)" als verfassungsgesetzlich verpönter Akt nationalsozialistischer Wiederbetätigung durch die Kreiswahlbehörde

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Auszug


Erkenntnis Nr. WI-11/90 im Verfassungsgerichtshof, 28. Februar 1991

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.02.1991

Geschäftszahl

WI-11/90

Sammlungsnummer

12646

Leitsatz

Abweisung einer Anfechtung der Wahl zum Nationalrat vom 07.10.90; rechtmäßige Zurückweisung des Wahlvorschlags der wahlwerbenden Gruppe "NEIN zur Ausländerflut (NA)" als verfassungsgesetzlich verpönter Akt nationalsozialistischer Wiederbetätigung durch die Kreiswahlbehörde

Spruch

Der Wahlanfechtung wird nicht stattgegeben.

Begründung

Entscheidungsgründe:

1.1. Am 7. Oktober 1990 fand die mit Verordnung der Bundesregierung vom 10. Juli 1990, BGBl. 421/1990, ausgeschriebene Wahl zum Nationalrat statt.

Der Wahl lagen im Wahlkreis 9 (Wien), der hier ausschließlich relevant ist, gemäß §52 Nationalrats-Wahlordnung 1971 (NRWO 1971) von der zuständigen Kreiswahlbehörde am 13. September 1990 kundgemachte Kreiswahlvorschläge der folgenden Wählergruppen zugrunde:

Liste

1    Sozialistische Partei Österreichs (SPÖ)

2    Österreichische Volkspartei (ÖVP)

3    Freiheitliche Partei Österreichs (FPÖ)

4    Die Grüne Alternative

Grüne im Parlament

Grenzen Richtig Überwinden Natur Erhalten

5    Vereinte Grüne Österreichs  Das Umwelt-Bürgerforum

(VGÖ)

6    Kommunistische Partei Österreichs (KPÖ)

7    Verband der Sozialversicherten (VDS)

8    Christdemokratische Partei "Wieder miteinander" (CDP).

1.2.1. Einen von der Wählergruppe "NEIN zur Ausländerflut (NA)" erstatteten Kreiswahlvorschlag hatte die Kreiswahlbehörde für den Wahlkreis 9 mit Beschluß vom 13. September 1990, Z MA 62-53/N 90, gemäß §3 VerbotsG 1947 zurückgewiesen.

1.2.2. In der Begründung dieses Bescheides heißt es ua. wörtlich:

" . . . Der vorliegende Wahlvorschlag wies als Parteiliste die

Namen J H R, G H und F R auf. Als Agitatoren für die Gruppe 'Nein zur Ausländerflut' werden in einem Aufruf G H auch noch die Namen Dr. B H und Dr. H F genannt. Zu diesem Personenkreis wurden im einzelnen folgende Feststellungen getroffen:

1) J H R war seit 1983 bei zahlreichen NDP-Veranstaltungen anwesend oder trat beiÂ...

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