Beschluss Nr. B1235/90 im Verfassungsgerichtshof, 25. Februar 1991

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Zusammenfassung


Zurückweisung einer nicht anwaltlich unterfertigten Eingabe betreffs verschiedene, nicht in die Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofs fallende Anträge; keine Zuständigkeit zur Behandlung von Strafanzeigen; Nichterschöpfung des administrativen Instanzenzuges; Versäumung der Beschwerdefrist

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Auszug


Beschluss Nr. B1235/90 im Verfassungsgerichtshof, 25. Februar 1991

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.02.1991

Geschäftszahl

B1235/90

Sammlungsnummer

******

Leitsatz

Zurückweisung ein...

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