Beschluss Nr. B1185/90,G214/90 im Verfassungsgerichtshof, 26. November 1990

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Zusammenfassung


Zurückweisung eines Individualantrags mangels Legitimation; Beschwerde gegen Bescheide, denen die angefochtene Bestimmung zugrundeliegt, bereits anhängig; gleichzeitige Zurückweisung dieser Beschwerde mangels bestimmten Antragsbegehrens

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Auszug


Beschluss Nr. B1185/90,G214/90 im Verfassungsgerichtshof, 26. November 1990

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.11.1990

Geschäftszahl

B1185/90,G214/90

Sammlungsnummer

12533

Leitsatz

Zurückweisung eines Individualantrags mangels Legitimation; ...

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