Beschluss Nr. A2089/90 im Verfassungsgerichtshof, 26. November 1990

Angeknüpft als:

Zusammenfassung


Zurückweisung einer Klage mangels Zuständigkeit des VfGH; bereits erfolgte (und auch erfolgreiche) Geltendmachung eines Anspruches auf Rückzahlung von Gerichtsgebühren im Verwaltungsverfahren

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Auszug


Beschluss Nr. A2089/90 im Verfassungsgerichtshof, 26. November 1990

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.11.1990

Geschäftszahl

A2089/90

Sammlungsnummer

...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Österreich

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen