Erkenntnis Nr. B795/90 im Verfassungsgerichtshof, 25. September 1990

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Zusammenfassung


Verletzung des Beschwerdeführers im Recht auf persönliche Freiheit durch Festnahme und Anhaltung; kein Vorliegen des Haftgrundes der Verdunkelungsgefahr; Unschuldsvermutung; keine Pflicht des Verdächtigen zum Nachweis seiner Unschuld; Verbot einer Verpflichtung des Beschuldigten zur Lieferung von Beweisen gegen sich selbst

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Auszug


Erkenntnis Nr. B795/90 im Verfassungsgerichtshof, 25. September 1990

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.09.1990

Geschäftszahl

B795/90

Sammlungsnummer

12454

Leitsatz

Verletzung des Beschwerdeführers im Recht auf persönliche Freiheit durch Festnahme und Anhaltung; kein Vorliegen des Haftgrundes der Verdunkelungsgefahr; Unschuldsvermutung; keine Pflicht des Verdächtigen zum Nachweis seiner Unschuld; Verbot einer Verpflichtung...

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