Beschluss Nr. G318/89 im Verfassungsgerichtshof, 24. September 1990

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Zusammenfassung


Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung des §75 Abs1 MOG idF BGBl. 330/1988 mangels Legitimation; Präjudizialität der angefochtenen Bestimmung in einem beim Verfassungsgerichtshof anhängigen Beschwerdeverfahren aufgrund einer Verweisung auf die angefochtene Bestimmung in der gesetzlichen Grundlage des angefochtenen Bescheides

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Auszug


Beschluss Nr. G318/89 im Verfassungsgerichtshof, 24. September 1990

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.09.1990

Geschäftszahl

G318/89

Sammlungsnummer

12446

Leitsatz

Zurückweisung eines Individualantrags auf...

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