Beschluss Nr. A8/87 im Verfassungsgerichtshof, 24. September 1990

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Zusammenfassung


Zurückweisung einer Klage eines Zivilflugplatzerhalters des Flughafens Wien auf Ersatz bezahlter Stromkosten für bestimmte Flugsicherungen gegen den Bund mangels Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes aufgrund der Zuständigkeit der Verwaltungsbehörden zur Entscheidung über den geltend gemachten Anspruch

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Auszug


Beschluss Nr. A8/87 im Verfassungsgerichtshof, 24. September 1990

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.09.1990

Geschäftszahl

A8/87

Sammlungsnummer

12424

Leitsatz

Zurückweisung einer Klage eines Zivilflugplatzerhalters des Flughafens Wien auf Ersatz bezahlter Stromkosten für bestimmte Flugsicherungen geg...

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