Beschluss Nr. B550/90 im Verfassungsgerichtshof, 12. Juni 1990

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Zusammenfassung


Zurückweisung der Beschwerde gegen ein Disziplinarerkenntnis der Disziplinaroberkommission bei der Generaldirektion der ÖBB mangels Zuständigkeit des VfGH; privatrechtlicher Charakter des Dienstverhältnisses der ÖBB-Bediensteten; Beseitigung des Erkenntnisses nur im Wege der ordentlichen Gerichtsbarkeit

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Auszug


Beschluss Nr. B550/90 im Verfassungsgerichtshof, 12. Juni 1990

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.06.1990

Geschäftszahl

B550/90

Sammlungsnummer

12371

Leitsatz

Zurückweisung der Beschwerde gegen ein...

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