Beschluss Nr. B550/90 im Verfassungsgerichtshof, 12. Juni 1990
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Zusammenfassung
Zurückweisung der Beschwerde gegen ein Disziplinarerkenntnis der Disziplinaroberkommission bei der Generaldirektion der ÖBB mangels Zuständigkeit des VfGH; privatrechtlicher Charakter des Dienstverhältnisses der ÖBB-Bediensteten; Beseitigung des Erkenntnisses nur im Wege der ordentlichen Gerichtsbarkeit
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Auszug
Beschluss Nr. B550/90 im Verfassungsgerichtshof, 12. Juni 1990
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum12.06.1990GeschäftszahlB550/90Sammlungsnummer12371LeitsatzZurückweisung der Beschwerde gegen ein...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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