Erkenntnis Nr. B1277/89 im Verfassungsgerichtshof, 11. Juni 1990

Angeknüpft als:

Zusammenfassung


Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Verweigerung einer Bieterbewilligung für einen Wiederversteigerungstermin trotz nachträglicher Abberaumung dieses Termins; keine Verletzung im Gleichheits- und Eigentumsrecht und im Recht auf Liegenschaftserwerbsfreiheit durch diesen Versagungsbescheid aufgrund der Annahme mangelnder Selbstbewirtschaftung

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Auszug


Erkenntnis Nr. B1277/89 im Verfassungsgerichtshof, 11. Juni 1990

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.06.1990

Geschäftszahl

B1277/89

Sammlungsnummer

12343

Leitsatz

Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Verweigerung einer Bieterbewilligung für einen Wiederversteigerungstermin trotz nachträglicher Abberaumung dieses Termins; keine Verletzung im Gleichheits- und Eigentumsrecht und im Recht auf Liegenschaftserwerbsfreiheit durch diesen Versagungsbescheid aufgrund der Annahme mangelnder Selbstbewirtschaftung

Spruch

Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird daher abgewiesen.

Begründung

Entscheidungsgründe:

1.1. Bei einer am 15. Dezember 1988 durchgeführten Zwangsverst...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Österreich

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen