Erkenntnis Nr. B1277/89 im Verfassungsgerichtshof, 11. Juni 1990
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Zusammenfassung
Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Verweigerung einer Bieterbewilligung für einen Wiederversteigerungstermin trotz nachträglicher Abberaumung dieses Termins; keine Verletzung im Gleichheits- und Eigentumsrecht und im Recht auf Liegenschaftserwerbsfreiheit durch diesen Versagungsbescheid aufgrund der Annahme mangelnder Selbstbewirtschaftung
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Auszug
Erkenntnis Nr. B1277/89 im Verfassungsgerichtshof, 11. Juni 1990
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum11.06.1990GeschäftszahlB1277/89Sammlungsnummer12343LeitsatzZulässigkeit der Beschwerde gegen die Verweigerung einer Bieterbewilligung für einen Wiederversteigerungstermin trotz nachträglicher Abberaumung dieses Termins; keine Verletzung im Gleichheits- und Eigentumsrecht und im Recht auf Liegenschaftserwerbsfreiheit durch diesen Versagungsbescheid aufgrund der Annahme mangelnder SelbstbewirtschaftungSpruchDie Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.Die Beschwerde wird daher abgewiesen.BegründungEntscheidungsgründe:1.1. Bei einer am 15. Dezember 1988 durchgeführten Zwangsverst...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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