Erkenntnis Nr. B1463/89 im Verfassungsgerichtshof, 11. Juni 1990

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Zusammenfassung


Abweisung einer Beschwerde gegen die Verweigerung der Aufnahme in die (Wiener) Wählerevidenz mangels Zusammenhanges der Eintragung in die Wählerevidenz mit der Ausübung des Wahlrechtes zum Wiener Gemeinderat; keine verfassungsrechtliche Verpflichtung zur Errichtung einer Landeswählerevidenz

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Auszug


Erkenntnis Nr. B1463/89 im Verfassungsgerichtshof, 11. Juni 1990

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.06.1990

Geschäftszahl

B1463/89

Sammlungsnummer

12345

Leitsatz

Abweisung einer Beschwerde gegen die Verweigerung der Aufnahme in die (Wiener) Wählerevidenz mangels Zus...

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