Erkenntnis Nr. B665/89 im Verfassungsgerichtshof, 11. Juni 1990

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Zusammenfassung


Keine Verletzung im Recht auf Freiheit der Berufswahl bzw. der Ausbildung und im Gleichheitsrecht durch die Feststellung mangelnder Anrechenbarkeit bestimmter Tätigkeiten (als Berufsschullehrer) als "praktische Verwendung" iS des §2 Abs1 RAO und §33 RL-BA 1977

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Auszug


Erkenntnis Nr. B665/89 im Verfassungsgerichtshof, 11. Juni 1990

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.06.1990

Geschäftszahl

B665/89

Sammlungsnummer

12337

Leitsatz

Keine Verletzung im Recht auf Freiheit der Berufswahl bzw. der Ausbildung und im Gleichheitsrecht durch die Feststellung mangelnder Anrechenbarkeit bestimmter Tätigkeiten (als Berufsschullehrer) als "praktische Verwendung" iS des §2 Abs1 RAO und §33 RL-BA 1977

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Begründung

Entscheidungsgründe:

1. Mag. H B promovierte am 13. Februar 1982 an der Universität Innsbruck zum Doktor der Rechte. In der Zeit ab 1. Juli 1982 war er zunächst...

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