Erkenntnis Nr. B173/89 im Verfassungsgerichtshof, 14. März 1990

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Zusammenfassung


Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen den zweiten und dritten Satz des §4 Abs1 des Gemeinde-GetränkesteuerG 1950 idF der Novelle 1988.

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Auszug


Erkenntnis Nr. B173/89 im Verfassungsgerichtshof, 14. März 1990

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.03.1990

Geschäftszahl

B173/89

Sammlungsnummer

12318

Leitsatz

Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen den zweiten und dritten Satz des §4 Abs1 des Gemeinde-GetränkesteuerG 1950 idF der Novelle 1988.

Die in Rede stehende Regelung der Oö. Gemeinde-GetränkesteuerG-Novelle 1988 entspricht den in VfSlg. 9804/1983 genannten Voraussetzung...

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